Privathaushalt
- mein persönlicher Hausmeister
- handwerksfreie Tätigkeiten
- Hol- und Bringservice

Tätigkeitsfelder:
Garten- / Grabpflege / Winterdienst
Baumfällarbeiten
Organisieren / Kleintransporte
Umzugsservice
Entrümpelungen / Entsorgung
Haushaltsauflösungen
Abbrucharbeiten

u.v.m.

Überzeugende Argumente

- Dienstleistungen steuerlich absetzbar
- preisbewußtes Handeln
- eigener PKW + Anhänger

Wir versprechen nicht nur,
sondern senken Ihre Steuer!


Private Haushalte können mit haushaltsnahen Dienstleistungen Steuern sparen.
Sie können das Finanzamt jetzt noch mehr an bestimmten privaten Rechnungen beteiligen.
Es gibt für so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen, Haushaltshilfe und Ausbesserungsarbeiten
Geld vom Staat.

Die Neufassung des Gesetzes bringt teils drastische Erhöhungen der Förderungen mit sich:
20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 € pro Jahr.

Für alle Förderungsarten gilt wie bisher:
Es werden 20 % der Aufwendungen gefördert, wenn es sich um Kosten aus dem haushaltsnahen Bereich handelt. Inbegriffen sind z. B. Putzhilfen, Handwerkerarbeiten für Renovierung und Sanierung oder Hilfe bei der häuslichen Pflege eines Angehörigen.

Nur die reine Arbeitsleistung kann steuerlich geltend gemacht werden.
Nicht anerkannt werden Materialkosten. Dienstleistung und Material müssen separat ausgewiesen werden. 

Fragen Sie einfach nach...
info@ich-pack-an.de